Apple zieht wohl vor deutschem Gericht den Kürzeren gegen Samsung
Wieder einmal gibt es Neues in Sachen der Prozesse zwischen Apple und Samsung. Während zuletzt das Apple-Lager erfreut und die Samsung-Anhänger verärgert waren aufgrund des Apple zugesprochenen Schadenersatzes in Milliardenhöhe, setzt sich nun wohl Samsung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf durch. Die zuständige Richterin ließ heute wissen, dass es bei keinem der Modelle von Samsung eine Verwechslungsgefahr mit dem Apple-Design gebe, das patentrechtlich geschützt ist.
Konkret geht es dabei um die folgenden Tablets:
- Samsung Galaxy Tab 7.7
- Galaxy Tab 8.9
- Galaxy Tab 10.1, 10.1N und 10.1V.
Diese Geräte wollte der iPad-Hersteller verbieten lassen. Denn die Macher aus Cupertino sahen darin unerlaubte 1:1 Kopien des iPad. Dem widersprach nun das Gericht in Düsseldorf, konnte aber kein endgültiges Urteil fällen. Das Verfahren ist zunächst ausgesetzt, da noch eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes aussteht. Bei dieser Behörde in Alicante hatte Samsung eine Löschung des Apple-Geschmackmusters beantragt. Wenn in Spanien dem Antrag der Südkoreaner zugestimmt wird, dann ist das komplette Verfahren in Düsseldorf hinfällig. Bis zur Entscheidung bleibt dann auch das Galaxy Tab 7.7 zunächst offiziell vom europäischen Markt verbannt. Fortsetzung folgt…
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Samsung Galaxy Tab 10.1N P7501 Tablet (25,7 cm (10.1 Zoll) Touchscreen, 3G, Wifi, 16 GB Speicher, Android Betriebssystem) pure white
Preis ab: EUR 245,00 |
[via Heise]



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